Zu den persönlichen Mitgliedern zählen:
- ordentliches Mitglied
- Ehrenmitglied
Diese genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, bezahlen jedoch keine Beiträge. - Pensionär
Personen, die nicht mehr beruflich tätig und mindestens 60 Jahre alt sind. Sie bezahlen keine Beiträge. - studentisches Mitglied