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Umsetzung der Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte

Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit hat eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der
Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte für Hersteller, Anwender, Betreiber
und Gesetzgeber veröffentlicht. 

Adressaten sind:

  • Gesetzgeber und Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Hersteller von Medizinprodukten2
  • Betreiber von Medizinprodukten wie
  • Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Heime
  • ambulante Pflegedienste
  • niedergelassene Ärzte
  • Hebammen
  • Rettungsdienste
  • Physiotherapeuten ...
  •  Anwender
  • Patienten und Angehörige
  • Benannte Stellen
  • Landesbehörden
  • Zertifizierungseinrichtungen
  • Festsetzer von Entgelten
  • GKV-Spitzenverband
  • Fachhändler als Leistungserbringer
  • Hersteller von Verwaltungs-Software

Das Dokument können Sie von der Webseite des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit über folgenden Link http://www.aps-ev.de/wp-content/uploads/2017/04/HE-Einweisung-von-MP.pdf
herunterladen.

Das aktuelle Seminarprogramm finden Sie hier.

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